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   BFH, 20.07.2011 - X B 36/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18177
BFH, 20.07.2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • openjur.de

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens; Hinweispflicht des FG; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rewis.io

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Verletzung der verfahrensrechtlichen Prozessförderungs- und Fürsorgepflicht wegen fehlender Verfahrensaussetzung bzw. fehlendem richterlichen Hinweis; Zulassung der Revision wegen Verstoßes gegen das Gebot der Fairness im Prozess sowie der unzureichenden Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens; Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
  • BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04

    Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Der Umfang der richterlichen Hinweispflicht ist dabei grundsätzlich davon abhängig, welche Rechtskenntnisse auf Seiten eines Beteiligten vorauszusetzen oder zu erwarten sind, allerdings begründet § 76 Abs. 2 FGO --auch bei Rechtsunkundigen-- weder eine umfassende Hinweispflicht noch eine Pflicht zur Rechtsberatung bzw. -auskunft (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2013 - VIII R 46/11

    Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf "schlichte" Änderung - Nicht

    a) Auf eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Gestalt des Anspruchs auf Fairness im Verfahren kann der Kläger diese Auffassung nicht stützen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. August 2010 VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126, sowie BFH-Beschlüsse vom 12. September 1991 X R 38/91, BFH/NV 1992, 50; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; vom 11. März 2013 I B 95/12, BFH/NV 2013, 1425; zur Anwendung im Besteuerungsverfahren BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790; BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1, BStBl II 2005, 238; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    § 76 Abs. 2 FGO verlangt nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962) und begründet --auch bei Rechtsunkundigen-- keine umfassende Hinweispflicht (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079).
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens verlangt, dass das Gericht gehalten ist, durch Hinweise den Weg zu zeigen, wie das erstrebte Prozessziel am wirksamsten und einfachsten erreicht werden kann ( BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B. 36/11 , BFH/NV 2011, 2079, Rz 7).
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